Möglichkeiten zur Rehabilitation in unserer Praxis

Unter Rehabilitation versteht man die Wiederherstellung der körperlichen, geistigen und seelischen Fitness nach einer Krankheit oder Verletzung. Außer zur Wiederherstellung können Rehabilitationsmaßnahmen auch dazu dienen, einen Krankheitsprozess aufzuhalten, oder dem Eintreten gesundheitlicher Schäden vorzubeugen.

Oft sind Rehabilitationsmaßnahmen (oft abkürzend als „Reha“ bezeichnet) dazu geeignet, eine drohende Erwerbsunfähigkeit abzuwenden oder bei eingetretenem Verlust der Arbeits- oder Berufsfähigkeit, diese wieder herzustellen.

Prinzipiell hat jeder Bürger Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Abhängig davon, ob er im Beruf steht, in Rente ist oder ob er die Maßnahme in Folge eines Berufsunfalles benötigt, kann entweder der Rentenversicherungsträger, die Krankenkasse oder auch die Berufsgenossenschaft (als Unfallversicherungsträger) für den Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen zuständig sein.

Bei der Beantragung und Einleitung geeigneter Rehabilitationsmaßnahmen helfen wir ihnen gerne.

Rehabilitationsmaßnahmen können nach folgenden Erkrankungen beantragt werden:

  • nach Sportverletzungen
  • nach Unfällen und Operationen
  • nach Schlaganfall und Lähmung
  • nach langer, schwerer Krankheit
  • zum Muskelaufbau und Leistungssteigerung
  • bei chronischen Krankheiten

Wir stehen Ihnen kompetent mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, abhängig von der jeweiligen Erkrankung die entsprechenden ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen einzuleiten.

Nehmen Sie gern Kontakt auf. Wir freuen uns Ihnen behilflich sein zu können.